Schuljahr: 2008/2009                                                                                                      

Willkommen beim Schulamt der Islamischen Glaubensgemeinschaft im Land Salzburg!


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BM Schmied vereinbart mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft Maßnahmenpaket für den islamischen Religionsunterricht

„Kein Lehrer – egal in welchem Fach, egal welcher Konfession – darf an Österreichs Schulen undemokratische Aussagen tätigen oder unsere Verfassung missachten. Aufgrund der aktuellen Studie über die politischen Einstellungen islamischer Religionslehrer habe ich heute mit dem Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft, Anas Schakfeh, Gespräche über das weitere Vorgehen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesregierung geführt. Ich habe im Rahmen dieser Gespräche die Position und die Forderungen der Bundesregierung klargestellt. Der Religionsunterricht hat dort seine Grenzen, wo Verfassung und Menschenrechte beginnen. Die Glaubensgemeinschaft hat ein klares Bekenntnis zur Demokratie und den Menschenrechten abgelegt und sich zu enger Kooperation bereit erklärt“, so Bildungsministerin Claudia Schmied.

„Die vereinbarten Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Sicherung unserer Grundwerte“, so Schmied.

Die Glaubensgemeinschaft hat sich auf Basis der heutigen Gespräche zur Durchführung eines 5-Punkte-Programms in Kooperation mit dem Bildungsministerium verpflichtet:

1.) Mit kommendem Schuljahr werden auf Wunsch des Ministeriums mit allen islamischen Religionslehrern neue Dienstverträge abgeschlossen. In diesen Verträgen werden in einer Präambel die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Verfassung verbindlich festgeschrieben. Die staatsbürgerliche Erziehung ist zu fördern.

2.) Die Glaubensgemeinschaft hat zugesagt, jeden Lehrer, der sich nachgewiesen von demokratischen Werten oder den Menschenrechten distanziert, sofort die Unterrichtserlaubnis zu entziehen.

3.) Bis Ende April soll ein neuer Lehrplan, der modernen Qualitätskriterien und Unterrichtszielen entspricht, in Kraft treten.

4.) Die Glaubensgemeinschaft wird alle Schulbücher und alle Lehrmaterialien bis Ende April überprüfen. Kein Schulbuch oder Lehrmaterial darf von den Grundwerten der Verfassung oder den Menschenrechten abweichen. Die Überprüfung wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Beirat durchgeführt.

5.) Die Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht werden in Zukunft jedes Semester einen umfassenden Tätigkeitsbericht an das Unterrichtsministerium übermitteln. Der erste Bericht wird bis 12. Februar vorliegen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen setzt das Unterrichtsministerium folgende Schritte:

1.) Die Landesschulräte sowie der Stadtschulrat für Wien werden bis Ende April umfassende Prüfungen der Deutschkenntnisse der islamischen Religionslehrer durchführen. Jedem Lehrer, der nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, wird die Unterrichtserlaubnis entzogen.

2.) Die Schulaufsicht führt auf Basis der Möglichkeiten der allgemeinen schulrechtlichen Bestimmungen eine Schwerpunktprüfung des islamischen Religionsunterrichts durch: Bis Ende April sollen Direktoren, Bezirksschulinspektoren und Landesschulinspektoren folgende Überprüfungen durchführen:

· Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.

1- Überprüfung der Einhaltung des Schulunterrichtsrechtes (etwa hinsichtlich des Einsatzes von Erziehungsmitteln und anderer schulrechtlicher Vorschriften wie etwa Frühwarnsystem, Führung der Amtsschriften, Einhaltung der Jahresplanung, Anwesenheit).

2- Kontrolle der eingesetzten Unterrichtsmittel.

3- Beobachtung der Integration der islamischen Religionslehrer in den Lehrkörper und in das schulische Geschehen.


4- Überprüfung der Einhaltung der Wertvorstellungen, die für die österreichischen Schulen gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG unbeschadet der Autonomie der Religionsgesellschaft in Fragen der Glaubenslehre allgemein verbindlich sind.

3.) Das Ministerium legt für Religionslehrer verbindliche formale Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Lehrberuf fest. Personen, die als Bundes- oder Pflichtschullehrer eingestellt werden wollen, müssen den Abschluss eines Studiengangs an einer Pädagogischen Hochschule oder eines Universitätsstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung innerhalb der EU vorweisen.

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