Aktuelles
BM Schmied vereinbart mit der Islamischen
Glaubensgemeinschaft Maßnahmenpaket für den islamischen Religionsunterricht
Kein Lehrer egal
in welchem Fach, egal welcher Konfession darf an Österreichs Schulen
undemokratische Aussagen tätigen oder unsere Verfassung missachten. Aufgrund der
aktuellen Studie über die politischen Einstellungen islamischer Religionslehrer habe ich
heute mit dem Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft, Anas Schakfeh, Gespräche
über das weitere Vorgehen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesregierung geführt. Ich
habe im Rahmen dieser Gespräche die Position und die Forderungen der Bundesregierung
klargestellt. Der Religionsunterricht hat dort seine Grenzen, wo Verfassung und
Menschenrechte beginnen. Die Glaubensgemeinschaft hat ein klares Bekenntnis zur Demokratie
und den Menschenrechten abgelegt und sich zu enger Kooperation bereit erklärt, so
Bildungsministerin Claudia Schmied.
Die
vereinbarten Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Sicherung unserer Grundwerte, so
Schmied.
Die Glaubensgemeinschaft hat sich auf Basis der heutigen Gespräche zur Durchführung
eines 5-Punkte-Programms in Kooperation mit dem Bildungsministerium verpflichtet:
1.) Mit kommendem Schuljahr werden auf Wunsch des Ministeriums mit allen islamischen
Religionslehrern neue Dienstverträge abgeschlossen. In diesen Verträgen werden in einer
Präambel die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Verfassung verbindlich
festgeschrieben. Die staatsbürgerliche Erziehung ist zu fördern.
2.) Die Glaubensgemeinschaft hat zugesagt, jeden Lehrer, der sich nachgewiesen von
demokratischen Werten oder den Menschenrechten distanziert, sofort die
Unterrichtserlaubnis zu entziehen.
3.) Bis Ende April soll ein neuer Lehrplan, der modernen Qualitätskriterien und
Unterrichtszielen entspricht, in Kraft treten.
4.) Die Glaubensgemeinschaft wird alle Schulbücher und alle Lehrmaterialien bis Ende
April überprüfen. Kein Schulbuch oder Lehrmaterial darf von den Grundwerten der
Verfassung oder den Menschenrechten abweichen. Die Überprüfung wird von einem
unabhängigen wissenschaftlichen Beirat durchgeführt.
5.) Die Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht werden in Zukunft jedes
Semester einen umfassenden Tätigkeitsbericht an das Unterrichtsministerium übermitteln.
Der erste Bericht wird bis 12. Februar vorliegen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen setzt das Unterrichtsministerium folgende Schritte:
1.) Die Landesschulräte sowie der Stadtschulrat für Wien werden bis Ende April
umfassende Prüfungen der Deutschkenntnisse der islamischen Religionslehrer durchführen.
Jedem Lehrer, der nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, wird die
Unterrichtserlaubnis entzogen.
2.) Die Schulaufsicht führt auf Basis der Möglichkeiten der allgemeinen schulrechtlichen
Bestimmungen eine Schwerpunktprüfung des islamischen Religionsunterrichts durch: Bis Ende
April sollen Direktoren, Bezirksschulinspektoren und Landesschulinspektoren folgende
Überprüfungen durchführen:
· Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
1- Überprüfung der Einhaltung des Schulunterrichtsrechtes (etwa hinsichtlich des
Einsatzes von Erziehungsmitteln und anderer schulrechtlicher Vorschriften wie etwa
Frühwarnsystem, Führung der Amtsschriften, Einhaltung der Jahresplanung, Anwesenheit).
2- Kontrolle der eingesetzten Unterrichtsmittel.
3-
Beobachtung der Integration der islamischen Religionslehrer in den Lehrkörper und in das
schulische Geschehen.
4- Überprüfung der Einhaltung der Wertvorstellungen, die für die österreichischen
Schulen gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG unbeschadet der Autonomie der Religionsgesellschaft
in Fragen der Glaubenslehre allgemein verbindlich sind.
3.) Das Ministerium legt für Religionslehrer verbindliche formale Grundvoraussetzungen
für die Aufnahme in den Lehrberuf fest. Personen, die als Bundes- oder Pflichtschullehrer
eingestellt werden wollen, müssen den Abschluss eines Studiengangs an einer
Pädagogischen Hochschule oder eines Universitätsstudiums oder einer vergleichbaren
Ausbildung innerhalb der EU vorweisen.
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