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 BM Schmied vereinbart mit der Islamischen
                Glaubensgemeinschaft Maßnahmenpaket für den islamischen Religionsunterricht  Kein Lehrer  egal
                in welchem Fach, egal welcher Konfession  darf an Österreichs Schulen
                undemokratische Aussagen tätigen oder unsere Verfassung missachten. Aufgrund der
                aktuellen Studie über die politischen Einstellungen islamischer Religionslehrer habe ich
                heute mit dem Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft, Anas Schakfeh, Gespräche
                über das weitere Vorgehen der Glaubensgemeinschaft und der Bundesregierung geführt. Ich
                habe im Rahmen dieser Gespräche die Position und die Forderungen der Bundesregierung
                klargestellt. Der Religionsunterricht hat dort seine Grenzen, wo Verfassung und
                Menschenrechte beginnen. Die Glaubensgemeinschaft hat ein klares Bekenntnis zur Demokratie
                und den Menschenrechten abgelegt und sich zu enger Kooperation bereit erklärt, so
                Bildungsministerin Claudia Schmied. Die
                vereinbarten Maßnahmen sind wichtige Schritte zur Sicherung unserer Grundwerte, so
                Schmied. 
 Die Glaubensgemeinschaft hat sich auf Basis der heutigen Gespräche zur Durchführung
                eines 5-Punkte-Programms in Kooperation mit dem Bildungsministerium verpflichtet:
 
 1.) Mit kommendem Schuljahr werden auf Wunsch des Ministeriums mit allen islamischen
                Religionslehrern neue Dienstverträge abgeschlossen. In diesen Verträgen werden in einer
                Präambel die Werte der Demokratie, der Menschenrechte und der Verfassung verbindlich
                festgeschrieben. Die staatsbürgerliche Erziehung ist zu fördern.
 
 2.) Die Glaubensgemeinschaft hat zugesagt, jeden Lehrer, der sich nachgewiesen von
                demokratischen Werten oder den Menschenrechten distanziert, sofort die
                Unterrichtserlaubnis zu entziehen.
 
 3.) Bis Ende April soll ein neuer Lehrplan, der modernen Qualitätskriterien und
                Unterrichtszielen entspricht, in Kraft treten.
 
 4.) Die Glaubensgemeinschaft wird alle Schulbücher und alle Lehrmaterialien bis Ende
                April überprüfen. Kein Schulbuch oder Lehrmaterial darf von den Grundwerten der
                Verfassung oder den Menschenrechten abweichen. Die Überprüfung wird von einem
                unabhängigen wissenschaftlichen Beirat durchgeführt.
 
 5.) Die Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht werden in Zukunft jedes
                Semester einen umfassenden Tätigkeitsbericht an das Unterrichtsministerium übermitteln.
                Der erste Bericht wird bis 12. Februar vorliegen.
 
 Zusätzlich zu diesen Maßnahmen setzt das Unterrichtsministerium folgende Schritte:
 
 1.) Die Landesschulräte sowie der Stadtschulrat für Wien werden bis Ende April
                umfassende Prüfungen der Deutschkenntnisse der islamischen Religionslehrer durchführen.
                Jedem Lehrer, der nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, wird die
                Unterrichtserlaubnis entzogen.
 
 2.) Die Schulaufsicht führt auf Basis der Möglichkeiten der allgemeinen schulrechtlichen
                Bestimmungen eine Schwerpunktprüfung des islamischen Religionsunterrichts durch: Bis Ende
                April sollen Direktoren, Bezirksschulinspektoren und Landesschulinspektoren folgende
                Überprüfungen durchführen:
 
 · Überprüfung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
 
 1- Überprüfung der Einhaltung des Schulunterrichtsrechtes (etwa hinsichtlich des
                Einsatzes von Erziehungsmitteln und anderer schulrechtlicher Vorschriften wie etwa
                Frühwarnsystem, Führung der Amtsschriften, Einhaltung der Jahresplanung, Anwesenheit).
 
 2- Kontrolle der eingesetzten Unterrichtsmittel.
 
 
 3-
                Beobachtung der Integration der islamischen Religionslehrer in den Lehrkörper und in das
                schulische Geschehen.  4- Überprüfung der Einhaltung der Wertvorstellungen, die für die österreichischen
                Schulen gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG unbeschadet der Autonomie der Religionsgesellschaft
                in Fragen der Glaubenslehre allgemein verbindlich sind.
 
 3.) Das Ministerium legt für Religionslehrer verbindliche formale Grundvoraussetzungen
                für die Aufnahme in den Lehrberuf fest. Personen, die als Bundes- oder Pflichtschullehrer
                eingestellt werden wollen, müssen den Abschluss eines Studiengangs an einer
                Pädagogischen Hochschule oder eines Universitätsstudiums oder einer vergleichbaren
                Ausbildung innerhalb der EU vorweisen.
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